Do, 29.03.2007
Jahrgang 8, Nr. 2645
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Das erweiterte Massnahmenzentrum Bitzi in Mosnang wurde eingeweiht.
Massnahmenanstalt Bitzi besichtigt
Am Wochenende konnte die erweiterte Massnahmenanstalt Bitzi eingeweiht und besichtigt werden.

25.03.2007, Cornelia Forrer
Am Freitag wurde das erweiterte Massnahmenzentrum Bitzi eingeweiht. Tags darauf hatten die Bevölkerung und die Steuerzahler die Möglichkeit, es sich anzusehen.

Der Publikumsaufmarsch war anlässlich des Tages der offenen Tür gross.
Der Rundgang war klar gekennzeichnet. Andere Wege durften nicht beschritten werden. Auch das Fotografieren war natürlich verboten.
Das Massnahmenzentrum Bitzi bietet den Insassen diverse Arbeitsplätze. Die Erzeugnisse können im Direktverkauf erstanden werden.
Bundesrat Blocher sprach von den immensen Kosten, die Straftäter, wie solche im Bitzi, verursachen. Für die Region ist das Massnahmenzentrum auch Wirtschaftsfaktor.
Bundesrat Christoph Blocher, Regierungspräsidentin Karin Keller-Sutter und Regierungsrat Willi Haag hielten am Freitag bei der Eröffnung des erweiterten Massnahmenzentrums Bitzi die Festreden. Die Bauzeit betrug, nach einer deutlich längeren Zeit der Projektphase, rund drei Jahre.

Geschlossen wurde mit Baukosten von 22,9 Millionen Franken. Das Zentrum bietet 34 zusätzliche Arbeitsplätze für die Region Toggenburg. Der Bund hat sieben Millionen Franken beigetragen. Gemäss Bundesrat Christoph Blocher stellte sich in seiner Rede die Frage, ob es sich wohl lohne, schwierige Delinquenten so teuer zu behandeln.

Sinnvoll und tauglich
Das Abnorme brauche halt einfach mehr Geld und Zeit, bemerkte er. Und es sei nun die Frage, wie die Gesellschaft damit umgehen wolle. Die Massnahmenanstalt Bitzi ist eines von vier Massnahmenzentren in der Schweiz. Damit kommt ihr eine sehr grosse und internationale Bedeutung zu.

Den Ausbaustandard des erweiterten Massnahmenzentrums betitelte Bundesrat Blocher als tauglich. Er selber – würde er jemals verurteilt – könnte sich einen Aufenthalt hier vorstellen. Allerdings würde er sich Mühe geben, um im Landwirtschaftsbetrieb mitarbeiten zu dürfen.

Erwachsene, psychisch gestörte Straftäter, Sexualtstraftäter und Täter mit Suchtproblemen, die bereit sind, sich mit ihren Delikten auseinander zu setzen und ein neues Verhalten einzuüben, werden in der Bitzi platziert. Was man hier aber nicht findet, sind hochgefähliche Sexual- und Gewaltstraftäter.

Wieder eingliedern
Das Massnahmenzentrum Bitzi bietet 36 offene und 16 geschlossene Plätze und ist eine Vollzugseinrichtung. Das Ziel des Aufenthaltes ist demnach die Wiedereingliederung der Insassen in die Gesellschaft und nicht der gesicherte Verbleib in der Institution.

Die Insassen werden innerhalb von kleinen Wohneinheiten in Gruppen von geschultem Fachpersonal betreut. Während des Aufenthaltes verbessern sie ihre sozialen und lebenspraktischen Kompetenzen und lernen ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten.

Die Behandlung erfolgt in Form von Gruppen- und soweit möglich in Einzeltherapie. Wenn nötig erhalten die Insassen auch Medikamente. Die betriebseigenen Arbeitsplätze in der Landwirtschaft, Werkstätten und Gärtnerei reicht von einfachen Tätigkeiten bis hin zur Möglichkeit, eine Berufslehre zu absolvieren oder Ausbildungen mit Attest-Abschluss zu machen.

Massnahmenziele erreichen
Als Primärziel steht immer das Verhindern eines Rückfalls im Zentrum. Wenn das gelinge, diene dies der Gesellschaft am besten, indem verhindert werde, dass es zu neuen Opfern komme, sind die Verantwortlichen überzeugt.

Die Bitzi werde im Massnahmenvollzug des Ostschweizer Strafvollzugskonkordates eine wichtige Rolle einnehmen, wenn sie ihr eigenes Profil erlangt habe. Unter „Strafanstalt“ können sich Menschen etwas vorstellen, nicht aber unter dem Begriff „Massnahmenvollzug“. Deshalb ermöglichten die Verantwortlichen der Bevölkerung, grosse Teile der Anstalt zu besichtigen, was von einem ansehnlichen Publikum wahr genommen wurde.

Bei strafrechlichen Massnahmen gehe es wie bem Strafvollzug um Freiheitsentzug. Im Unterschied zum Strafvollzug seien Massnahmen vereinfachend gesagt aber unbefristet. Die Beendigung habe viel mit der Erreichung der gesteckten Massnahmenvollzugsziele zu tun. Der Richter hat eine Massnahme anzuordnen, wenn entweder schwere psychische Defizite vorliegen oder eine Suchtproblematik vorhanden ist und erwartet werden darf, dass mit dem Aufenthalt in einem Massnahmenzentrum der Gefahr weiterer Delikte begegnet werden kann.

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