Christoph Brunner bei seinem Referat zum Thema Steuern. Rechts: Nicole Luder zeigt dynamisch die Handhabung des neuen Lohnausweises.
Weniger Steuern zahlen Wie wirken sich die Gesetzesänderungen für Private und Firmen aus war Thema des Vortrags im Tedi-Zentrum Flawil
01.02.2007, Ueli Merz Die kantonalen Änderungen im Steuergesetz wirken sich für Private und Unternehmungen direkt aus. Der neue Lohnausweis und Vereinfachungen für GmbH und AG, insbesondere bei der Revision, interessierten die vielen anwesenden Firmeninhaber.
Interessierte Zuhörer: Weniger Steuern interessierte.
Auch die Damenwelt interessierte sich für das Thema.
Erika Schiltknecht, Leiterin Tedi-Zentrum Flawil und Johannes Rutz, Präsident, beim Apéro.
In einem kurzen Vortrag fünf wichtige und umfangreiche Gesetzesänderungen zu umreissen und die Auswirkungen zu zeigen ist eigentlich zu viel verlangt. Trotzdem gelang es den Referenten Christoph Brunner und Nicole Luder von der OBT AG St.Gallen, kurz und prägnant das Wichtige in verständlicher Form zu erklären.
Steuerentlastungen für Private Das kantonale Steuergesetz erlaubt seit dem 1.1.2007 höhere Abzüge für Kinder sowie deren Betreuung und führt die Abzüge von Ausbildungskosten wieder ein. Einelternfamilien werden Ehegatten gleichgestellt.
Eigenheimbesitzer können bereits bei der nächsten Steuererklärung 30% des Eigenmietwerts abziehen (bisher 20%). Beim Kapitalbezug aus der 3. Säule für den Hausbau oder einer Firmengründung wird die einfache Steuer auf max. 4% gesenkt.
Entlastung für Firmen Bei der Ausschüttung von Dividenden an Aktionäre werden diese nur noch zum halben Satz besteuert, was bei Familien-AGs zu mehr Spielraum führen kann. Die kantonale Unternehmensbesteuerung wird gesenkt auf 4.5% des Gewinns und die Kapitalbesteuerung stark gesenkt.
Der Bund erlaubt wieder Nachfolgeregelungen und Firmenübernahmen über eine Finanzierungsholding, ohne sie als indirekte Teilliquidation hart zu besteuern. Die Steuergeschenke im Kanton SG und den Gemeinden werden Steuerausfälle von 142 Mio. verursachen. Woher diese gedeckt oder wie sie eingespart werden sollen sei noch offen.
Mehrwertsteuer Bundesrat Merz verlangte, die MWST nicht mehr überspitzt formalistisch, sondern pragmatisch anzuwenden. Daraus resultierte ein neuer Artikel, der besagt, dass aus reinen Formmängeln bei der Abrechnung keine Steuernachforderungen (Bussen) mehr erhoben werden sollen. Die MWST als ewige Baustelle wird das Gewerbe trotzdem weiter beschäftigen.
Bei der BVG-Revision wurden einige Schlupflöcher beim Einkauf und Kapitalbezug gestopft, was Vermögende und Selbständige betreffen könnte.
Der neue Lohnausweis Die Januarlöhne wurden bereits abgerechnet und die Frage wird aufgetaucht sein, wie der Lohnausweis 2007 zusammen gestellt werden soll. Nicole Luder zeigte als Steuerberaterin praxisrelevante Details auf und gab 13 Tipps zur Einführung auf den Weg:
Möglichst früh planen und einfache Lohn- und Gehaltsstrukturen anstreben. Ein Spesenreglement vom Kanton genehmigen lassen, das dann in der ganzen Schweiz und für alle Mitarbeiter gilt oder alternativ bei Pauschalspesen vorgeschriebene Höchstgrenzen einhalten. Aus- und Weiterbildung soll vom Unternehmen direkt an die Ausbildungsstätte bezahlt werden. Alle lohnausweisrelevanten Informationen während des Jahres sammeln und Lohnnebenleistungen schriftlich festhalten.
Geschenke und Entschädigungen sind weiterhin erlaubt, allerdings sollen sie möglichst nicht als Geld, sondern als Gutschein abgegeben werden (Reka, Lunch-Checks etc.). Private Nutzung von Handy und Computer kann weiterhin von der Firma übernommen werden, hingegen keine Lebenshaltungskosten wie Versicherungen und Krankenkasse.
Die Bundesadministration stellt umfangreiche Infos und eine Software für KMUs zur Verfügung, die kein Lohnprogramm haben -> Link
Das liebe Auto Keine Diskussion ohne mein Auto. Dabei waren die Tipps von Nicole Luder präzise: Ein Geschäftswagen soll vollständig über die Firma oder privat finanziert sein. Die Abgrenzung zur Nutzungsart (privat/geschäftlich) soll über ein Kilometergeld 0.70Fr. oder ein Spesenreglement geregelt werden. Andernfalls berechnet das Steueramt einen pauschalen Privatanteil von 0.8% des Kaufpreises, was durchschnittlich etwas höher sein wird als bisher.
Änderungen bei GmbH und AG Die Revision im OR und Revisionsaufsichtsgesetz werden voraussichtlich auf Mitte Jahr in Kraft treten. Die Anpassungen tragen der Etablierung der GmbH recht, womit die GmbH eine echte Alternative zur AG wird. Die Stammanteile werden stückelbar wie bei den AG, und die Übertragung muss nicht mehr öffentlich beurkundet werden.
Zukünftig wird es möglich sein, Einpersonen- Gesellschaften als GmbH und als AG zu gründen, wobei die GmbH als Zielpublikum Unternehmer ansprechen will, die im eigenen Betrieb mitarbeiten und nicht an einer reinen finanziellen Beteiligung interessiert sind. Bei der Namensgebung wird der Zusatz GmbH und AG Pflicht.
Revisionspflicht Für kleine Betriebe werden sich Erleichterungen ergeben, denn die AG und GmbH werden gleichgestellt. Unterschieden werden zukünftig die ordentliche Revision, die eingeschränkte Revision und optional keine Revision.
Die Abgrenzungen liegen bei 50 Vollzeitstellen oder 20Mio. Umsatz für die ordentliche Revision, die verschärft wird, oder weniger als 10 Vollzeitstellen und Opting out, dh. Zustimmung der Eigenkapitalgeber auf Verzicht der Revision. Wer dazwischen liegt, wird weiterhin die jährliche Revision im gewohnten Rahmen durchführen, was neu auch für die GmbH gelten wird.
Der obligatorische Apéro diente dem Business Small Talk, ein wichtiges Element zum Austausch der Meinungen und Knüpfung neuer Kontakte.