Verfassungsmässigkeit fraglich Das neue Finanzausgleichsgesetz kommt im Kantonsrat zur Beratung, seitens der Gemeinden wird die Vorlage kritisch beurteilt.
16.02.2007, sf Vertreter von sogenannten „Härtefall-Ausgleichsgemeinden“ stellten an einer Tagung in Wattwil die Verfassungsmässigkeit des neuen Finanzausgleichsgesetzes in Frage. Die Frage, wie weit die Steuerfuss-Unterschiede im Kanton gehen dürfen, sei nie politisch diskutiert worden.
Die vorberatende Kommission zum neuen Finanzausgleichsgesetz gab das Ergebnis ihrer Beratungen vor rund 10 Tagen bekannt. Nach den Korrekturen, welche die Kommission an der Vorlage der Regierung vorgenommen hat, müssten noch 29 Gemeinden Mittel aus dem sogenannten „Härtefall-Ausgleich“ beziehen, um nicht bei Inkrafttreten des neuen Gesetzes einen teilweise massiv höheren Steuerfuss zu bekommen.
Der Härtefall soll ab dem dritten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes sukzessive verkleinert werden. Für die betroffenen Gemeinden kann dies einen erheblichen Anstieg ihres Steuerfusses bedeuten. Eine Obergrenze des Steuerfusses existiert im Gegensatz zum alten Gesetz nicht mehr.
Die Unterschiede werden grösser, statt kleiner Neun Vertreter von Härtefall-Ausgleichsgemeinden tagten am 15. Februar 2007 in Wattwil. Sie haben starke Zweifel an der Verfassungskonformität des neuen Finanzausgleichsgesetzes. Die Kantonsverfassung verlangt, dass die Steuerfussunterschiede „zu verringern“ sind. Das neue Gesetz macht das Gegenteil: Die Unterschiede werden grösser. Steuerfussunterschiede von 80 Prozentpunkten und mehr sind möglich.
Die betroffenen Gemeinden treten deshalb für eine Rückweisung des Gesetzes an die Regierung und an die vorberatende Kommission ein, um die Verfassungskonformität zu überprüfen und eine vertiefte Diskussion über die maximal zulässigen Steuerfuss-Unterschiede zu führen.