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Stellungnahmen zur Februarsession |
Neuer Finanzausgleich setzt Sparanreize und st�rkt Eigenverantwortung Die SVP-Fraktion ist �ber das Ergebnis der Beratung des neuen Finanzausgleichsgesetz in der
Februarsession befriedigt. Der neue Finanzausgleich setzt Anreize zu einer sparsameren Ausga�benpolitik und st�rkt die finanzpolitische Eigenverantwortung der Gemeinden. Erfreut ist die SVP auch �ber die klare Ablehnung
der ungerechten SP-Steuerinitiative. Der Rat erteilt damit der Zw�ngerei der SP und einseitigen Steuerentlastung auf Kosten des Mittelstands eine deutli�che Abfuhr.Die SVP-Fraktion zeigt sich vom Ergebnis der
Beratung des neuen Finanzausgleichsgesetzes befrie�digt. Der neue Finanzausgleich stellt die Weichen neu. Er setzt im Gegensatz zum geltenden System neu klar Anreize zu einer sparsameren Ausgabenpolitik, erm�glicht
einen wirkungsorientierteren Mittel�einsatz, baut den unverh�ltnism�ssigen Administrativ- und Kontrollaufwand ab und st�rkt die finanzpo�litische Eigenverantwortung und Autonomie der Gemeinden.
Abfuhr f�r ungerechte SP-Steuerinitiative auf Kosten des Mittelstands Erfreut ist die SVP �ber die klare Ablehnung der SP-Steuerinitiative �Kindergerechtigkeit f�r Familien�, die einen Systemwechsel bei den
Kinderabz�gen fordert. Der Kinderabzug, der bei Annahme der Initi�ative neu vom Nettosteuer�betrag anstelle vom Reineinkommen zugelassen werden soll, wird damit faktisch zu einem Kindergeld und einer Sozialmassnahme.
Der Systemwechsel, der mit dem gefor�der�ten Abzug zudem gezielt Familien mit tieferem Einkommen entlasten will, kollidiert nicht nur mit dem Prinzip der Besteue�rung nach der wirtschaftli�chen Leistungsf�higkeit,
sondern be�nachteiligt auch einmal mehr mittlere und h�here Ein�kommen � und somit den Mittel�stand. Klima-Sondersession: Populismus und Wahlkampf-Man�ver der Gr�nen Die Forderung der Gr�nen nach einer
Sondersession zur Klimapolitik im St. Galler Kantonsrat ist reine Effekthascherei und Populismus. Die Klima- und Energiepolitik liegt nicht in der Kompetenz des Kan�tons St. Gallens und seines Parlaments sondern des
Bunds und der eidgen�ssischen R�te. Die Gr�nen missbrauchen mit ihrer Einberufung des Parlaments zu einer Klima-Sondersession nicht nur den Kan�tonsrat und zudem ein f�r ausserordentliche Notstandssituationen
vor�gesehe�nes parlamentarisches Mittel, sondern werten ihn ab zu einer Kulisse f�r ein von ihnen erzwun�genes, billiges Wahlkampfma�n�ver, was die SVP-Fraktion aufs Sch�rfste verurteilt. M�glich ist dies, weil eine
Sondersession von lediglich 25 Ratsmitgliedern und damit also praktisch durch eine einzige Fraktion allein verlangt und durchgesetzt werden kann. Sollten die Gr�nen an ihrer Sonder�sessions-Forderung festhalten, beh�lt
sich die 45-k�pfige SVP-Fraktion das Recht vor, den Kantonsrat k�nftig ebenfalls zu Sondersessionen �ber dringliche Probleme wie beispielsweise der laschen Einb�rgerungs- und Ausl�n�derpolitik oder der
besorgniserregenden Jugend- und Ausl�nderkriminalit�t einzuberufen.
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Neuer Finanzausgleich: zeitgem�ss, solidarisch und gerecht CVP erfreut �ber erfolgreiche Februar-Session Die CVP-Fraktion ist erfreut �ber die klare
Unterst�tzung, die das neue Finanzausgleichsgesetz im Kantonsrat erfuhr. Das neue System bildet die Basis f�r einen zeitgem�ssen, gerechten und solidarischen Ressourcen-Ausgleich zwischen den Gemeinden. Mit Befriedigung
nimmt die CVP auch das Ergebnis der Beratungen zum Einf�hrungsgesetz �ber die Berufsbildung zur Kenntnis. Nach den intensiven und zum Teil kontroversen Diskussionen im Vorfeld der Session
ist die CVP-Fraktion umso erfreuter �ber das klare Ja des Kantonsrats zum neuen Finanzausgleich. Damit ist ein wichtiger Schritt getan, damit der Wechsel vom aktuellen, an den Ausgaben der Gemeinden orientierten
Ausgleichs-System hin zu einem zweckm�ssigeren, gerechteren ressourcen-orientierten System rasch vollzogen werden kann. Solidarisch und zukunftsgerichtet Das System ist eng angelehnt an den
neuen Finanzausgleich (NFA) auf Bundesebene, jedoch spezifisch auf die st.gallischen Verh�ltnisse angepasst. Die anvisierten Ziele � Ressourcenausgleich, Ausstattung der Gemeinden mit den f�r ihre Aufgaben n�tigen
Mitteln und St�rkung der Gemeindeautonomie � werden mit dem neuen System erreicht. In der intensiven �berarbeitung seit der Vernehmlassung wurden vor allem auch dank der CVP nochmals verschiedene Elemente pr�zisiert,
die dazu beitragen, dass sich die Schere zwischen den Gemeinden nicht allzu weit �ffnet. Best�nde gar kein Ausgleichs-System, w�ren unter den Gemeinden Steuerfuss-Unterschiede von bis zu 800% zu erwarten; mit dem neuen
System zehnmal weniger. Gemeinden mit Spielraum CVP-Fraktionspr�sident Armin Eugster begr�sst nicht zuletzt die Tatsache, dass der neue aufgaben-bezogene Finanzausgleich den Gemeinden den n�tigen
Spielraum f�r die Positionierung im Standortwettbewerb gibt: �Die Ausgleichsmechanismen sind wirkungsvoll und zielf�hrend. Ich bin �berzeugt, dass dies auch das Volk in der noch 2007 bevorstehenden Abstimmung so
beurteilen wird.� Diese Einsch�tzung teilt Markus Br�hwiler, Sprecher der CVP-Fraktion zur Vorlage: �Dass mit der Reform nicht alle Bed�rfnisse im vielschichtigen Kanton St.Gallen vollst�ndig befriedigt werden k�nnen,
liegt in der Natur der Sache. Umso erfreulicher ist der Umstand, dass mit der Reform die deutliche Mehrheit der Gemeinden profitieren kann.� Berufsbildungsgesetz: Kein �Sonderzug� Mit
Befriedigung nimmt die CVP zur Kenntnis, dass sich in der Beratung des Einf�hrungsgesetzes �ber die Berufsbildung die Fassung von Regierung und vorberatender Kommission durchsetzte. Aus Sicht der CVP w�re ein
st.gallischer �Sonderzug� mit eigenen Anlehren, wie sie die SP wollte, nicht zielf�hrend gewesen. Damit lernschw�chere Jugendliche nicht durch die Maschen fallen, ist vielmehr entscheidend, dass bei der Ausarbeitung der
n�tigen Verordnung und der Ausgestaltung der Bildungspl�ne durch die Berufsverb�nde darauf geachtet wird, dass die Anforderungen der Attest-Ausbildungen nicht zu hoch angesetzt werden.
Ungerechte Steuer-Initiative der SP Als positiv beurteilt die CVP mit Blick auf die entsprechende Volksabstimmung die klare Ablehnung der Initiative der SP, den Kinderabzug vom Reineinkommen durch einen fixen
Abzug vom Netto-Steuerbetrag zu ersetzen. Die entlastenden Wirkungen der eben erst in Kraft getretenen Steuergesetzrevision d�rfen nicht mit einem Schnellschuss bereits wieder gef�hrdet werden. Zudem w�re der explizite
Ausschluss der Negativsteuern im geforderten Systemwechsel nicht nur inkonsequent, sondern auch ungerecht. Zukunftsweisend ist schliesslich die E-Government-Strategie des Kantons, welche der Kantonsrat
gutgeheissen hat. Dasselbe gilt f�r verschiedene Vorst�sse, welche die CVP-Fraktion eingereicht hat und die konkrete Massnahmen f�r eine nachhaltige Umwelt- und Energiepolitik ausl�sen sollen, so u.a. f�r eine
konsequente Umwelt-Bildung und -Erziehung in Schule und beruflicher Ausbildung, f�r eine Versch�rfung der Vorschriften im Energiegesetz f�r Neubauten und f�r neue Anreize zur F�rderung neuer erneuerbarer Energien.
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SP: Endlich: H�here Kinderzulagen bereits ab 2008 Am 26. November 06 haben die Stimmberechtigten einer Erh�hung der Kinderzulagen zugestimmt. Die SP Fraktion freut sich, dass es nun gelungen ist, eine Mehrheit im Kantonsrat zu
finden, die eine schnelle Umsetzung des Volkswillens im Kanton St.Gallen verlangt. Somit ist der Weg frei f�r eine h�here Aussch�ttung bereits ab 2008.Endlich konnte die CVP �ber ihren Schatten springen
und ist auf einen ann�hrend familien-freundlichen Kurs eingeschwenkt. Seit dem Herbst 05 war die Frage nach einer Erh�hung der Kinderzulagen blockiert. Damals haben die b�rgerlichen Parteien, mit grossartiger
Unterst�tzung der �Familienpartei� CVP eine Erh�hung ausschliesslich bei gleichzeitiger Beteiligung der Arbeitnehmenden im Gesetz verankert. Noch im vergangenen November wollte die CVP den dringlichen Vorstoss der SP
nicht unterst�tzen, der eine Anpassung bereits fr�her erm�glicht h�tte. Die SP Fraktion freut sich, dass nun Familien bereits ab Januar 08 200 (bzw. 250) Franken Kinderzulagen erhalten werden.
Finanzausgleichsgesetz bleibt ungerecht und allenfalls verfassungswidrig Die SP Fraktion hat sich stark daf�r eingesetzt, dass die Schere zwischen reichen und finanz-schwachen Gemeinden nicht mehr weiter
aufgeht. Der schrankenlose Steuerwettbewerb wird jedoch laut der Mehrheit des Kantonsrates eingef�hrt. Das f�hrt dazu, dass verschiedene kleinere Gemeinden in Zukunft mit echten finanziellen Problemen zu k�mpfen haben,
w�hrend M�rschwil und Co. ihren Steuerfuss ins Bodenlose senken. Die SP hat sich als einzige politische Kraft f�r die Anliegen der finanzschwachen Gemeinden stark gemacht. Aus Sicht der SP Fraktion
verst�sst das vorliegende Gesetz gegen die Verfassung. Dass kein horizontaler Ausgleich unter den Gemeinden stattfindet, ist nicht vereinbar mit der Ziel-formulierung in Artikel 85 der Kantonsverfassung, wonach der
Finanzausgleich die finanziellen Unterschiede unter den Gemeinden zu verringern habe. Da der Kantonsrat diese Frage nicht pr�fen m�chte, beh�lt sich die SP Fraktion den Gang ans Bundesgericht ausdr�cklich vor. Initiative �Steuergerechtigkeit f�r Familien� kommt vors Volk Die SP Fraktion bedauert, dass die SP Initiative �Steuergerechtigkeit f�r Familien!� im Kantonsrat keine Mehrheit fand. Der geforderte
Systemwechsel f�hrt zu klar mehr Gerechtigkeit bei der Besteuerung von Familien mit tiefen und mittleren Einkommen.
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Fehlanreize im Finanzausgleich beseitigt
FDP-Fraktion aktiv in Bildungs-, Gesundheits- und EnergiepolitikIn der Beratung des neuen Finanzausgleichs konnte die Situation von
finanzschwachen Gemeinden dank der FDP deutlich verbessert werden. Die FDP-Fraktion begr�sst den neuen Finanzausgleich, da er die Selbst�ndigkeit der Gemeinden st�rkt, den Ausgleich nach objektiven Kriterien regelt und
bestehende Fehlanreize beseitigt. Mit Vorst�ssen zur BIldungs-, Energie- und Gesundheitspolitik geht die FDP-Fraktion Forderungen aus dem Positionspapier der FDP St.Gallen an. St.Gallen, 20. Februar 2007
| Das bisherige System zum innerkantonalen Finanzausgleich konnte die FDP nicht �berzeugen: Die Anreize f�r einen effizienten und sparsamen Mitteleinsatz sind bescheiden, die Gemeinden sind in ihrer Autonomie unn�tig
eingeschr�nkt und die Kriterien f�r den Ausgleich sind unbefriedigend. In allen drei Kritikpunkten bringt der neue Finanzausgleich deutliche Verbesserungen. Die FDP begr�sst deshalb die Zustimmung des Kantonsrates zum
neuen Finanzausgleich. Verbesserungen f�r finanzschwache Gemeinden Insbesondere freut sich die FDP, dass einige ihrer zentralen Forderungen Eingang in den Gesetzestext fanden: So sieht der neue
Finanzausgleich einen Sonderlastenausgleich �Schule� vor. Die FDP begr�sst auch den wettbewerbsorientierteren Ansatz des neuen Modells und setzt sich gleichzeitig f�r die finanzschwachen Gemeinden ein: Um solchen
Gemeinden mehr Zeit zur Anpassung an das neue System zu gew�hren, forderte die FDP bereits in der vorberatenden Kommission, dass der �bergangsausgleich (neuer Begriff f�r H�rtefallausgleich) 15 statt nur zehn Jahre
gelten soll. Die FDP-Fraktion beantragte zudem erfolgreich, dass Gemeinden � auch wenn sie im partiellen Steuerfussausgleich sind � nicht zu stark ausgeblutet werden d�rfen. Die Gemeinden sollen deshalb vorhandenes
Eigenkapital im Umfang von 20% der einfachen Steuer nat�rlicher Personen behalten k�nnen. Forderungen aus Positionspapier umsetzen Die FDP-Fraktion reichte in der Februarsession mehrere Vorst�sse
ein. Sie zielen darauf, aufgestellte Forderungen aus dem aktuellen Positionspapier der FDP St.Gallen anzugehen. So ist die St.Galler FDP-Fraktion der �berzeugung, dass die Schweiz im Gesundheitsbereich
zu einem einzigen und international wettbewerbsf�higen Markt werden muss. Die FDP fordert dazu die Einreichung einer Standesinitiative beim Bund. Patientinnen und Patienten sollen k�nftig schweizweit die freie
Spitalwahl bzw. die freie Wahl von Spitalabteilungen haben. Gerade f�r einen Kanton wie St.Gallen, der �ber viele kantonsperiphere Spit�ler verf�gt, macht eine Forderung der freien Spitalwahl besonders Sinn. Mit einem
Spitalbinnenmarkt Schweiz w�rde die Qualit�t im Gesundheitswesen gest�rkt, die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten erh�ht und der notwendige Strukturwandel im Spitalbereich beschleunigt.
Anreize schaffen f�rs Energiesparen Die FDP St.Gallen fordert in ihrem Positionspapier unter anderem einen sparsamen, dem Prinzip der Nachhaltigkeit verpflichteten Umgang mit den nat�rlichen Ressourcen sowie die
F�rderung umweltgerechten Verhaltens �ber Anreize. Mittels einer Motion m�chte die FDP-Fraktion das Energiesparpotenzial im Geb�udebereich verbessern und damit einen wesentlichen Beitrag zur individuellen Verringerung
des CO2-Ausstosses leisten. So ist unumstritten, dass bei Geb�uden ein grosses Potenzial f�r Energiesparmassnahmen vorhanden ist. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sollen nun so ge�ndert werden, dass
der Anreiz f�r energiesparsames Bauen erh�ht wird. Gedacht wird dabei an Anreize und Erleichterungen in der Steuer-, Bau-, Planungs- sowie in der Energiegesetzgebung (z.B. eine h�here Ausnutzung der Parzellenfl�chen f�r
energiesparsames Bauen). Tests f�r Primarsch�ler Mit der Interpellation ��Stellwerk 6� als Testverfahren f�r den �bertritt in die Oberstufe� schl�gt die FDP ein objektives Testverfahren vor zur
Beurteilung von Sch�lerinnen und Sch�lern, die in die Oberstufe wechseln. F�r die FDP-Fraktion gilt auch in der Schule das Motto �f�rdern und fordern� � die Leistungsf�higkeit der Sch�lerinnen und Sch�ler muss breit
gest�rkt werden. Dies setzt klare Leistungsziele und deren �berpr�fung voraus, weshalb die FDP Testverfahren f�r alle Schul�bertritte fordert. Datenschutz kl�ren Die Vertraulichkeit und
Korrektheit von Daten ist gerade im elektronischen Kontakt zwischen B�rgern und Verwaltung von gr�sster Wichtigkeit. In einer Gesetzesvorlage, die sich mit �E-Government� besch�ftigt, muss deshalb die Zust�ndigkeit der
Datensammlung, -pflege und -archivierung exakt geregelt werden. Die FDP-Motion �Gesetzliche Rahmenbedingungen f�r E-Government� fordert genau dies: Die Regierung wird eingeladen, einen Mantelerlass zu erarbeiten, der
klar regelt, wer in welchen Bereichen welche Daten sammelt, wer Datenherr ist und wie Daten erstellt, verwaltet, nachgef�hrt und archiviert wird.
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Zur Februar-Session |
Das neue Finanzausgleichsgesetz: Unvollst�ndig SP: Barbara Gysi: Das Finanzausgleichsgesetz (FAG) ist unvollst�ndig und unsozial. Es
bevorteilt die reichen Gemeinden und nimmt die Finanzschwachen ans G�ngelband. Es h�lt nicht, was es verspricht, die Verfassungsm�ssigkeit ist in Frage gestellt. Gemeinden, die ihren Finanzhaushalt im Griff hatten und
ein Eigenkapital aufgebaut haben, werden im Partiellen Steuerfussausgleich bestraft, insbesondere mittelstarke Gemeinden sind davon betroffen. Wettbewerb statt Solidarit�t unter den Gemeinden stehen im Vordergrund. Die
SP anerkennt die Verbesserungen, die auf Grund der vernichtenden Vernehmlassung erfolgt sind. Die Antr�ge der voKo gehen in die richtige Richtung, doch verm�gen sie nur bedingt zu korrigieren.
Die Grundkonzeption ist unvollst�ndig Das Finanzausgleichsgesetz (FAG) wurde der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) nachgeschaltet. Dennoch finden wichtige
Bereiche keinen Eingang ins kantonale Gesetz und stehen im Widerspruch zur Haltung der Regierung im interkantonalen Steuerwettbewerb und zum Ergebnis der NFA. Der Kanton St. Gallen als einer der grossen Profiteure des
horizontalen Ausgleichs der NFA f�hrt selber keinen horizontalen Lastenausgleich ein. (1/3 der NFA sind als horizontaler Ausgleich ausgestaltet). In der NFA wird nicht nur der Finanzausgleich geregelt, sondern im
gleichen Zug die Aufgabenteilung definiert. Das FAG hingegen formuliert keine Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Die H�rtefallabfederung ist mangelhaft. Der Bund sieht 28 Jahre vor, die St.
Galler Regierung gerade mal 10 Jahre (voKo 15 Jahre). Der interkantonale Steuerwettbewerb wird zumal vom Finanzchef des Kantons St. Gallen mit markigen Worten angeprangert, das eigene FAG f�rdert nun den
Steuerwettbewerb zwischen den Gemeinden (Art. 2 lit. c). Wettbewerb statt Solidarit�t h�hlen die Zusammenarbeit unter den Gemeinden aus und f�rdern das Zusammengehen nicht. Das Toggenburg und das Oberland drohen zum
Armenhaus zu werden. Das Gesetz ist ungerecht Gefordert ist: Horizontaler Lastenausgleich durch teilweise Absch�pfung bei den reichsten Gemeinden In der 2. Stufe des FAG soll analog dem Partiellen
Steuerfussausgleich f�r die finanzschw�cheren Gemeinden eine teilweise Absch�pfung der Mittel bei denjenigen Gemeinden mit dem tiefsten Steuerfuss erfolgen. Gemeinden deren Gesamtsteuerbelastung 10 Prozent unter dem
kantonalen Durchschnitt liegt, m�ssen einen Teil ihrer Einnahmen dem Kanton St. Gallen abliefern. Sie sind weiterhin frei einen tiefen Steuerfuss zu haben, m�ssen sich aber mit den anderen Gemeinden solidarisch zeigen. Mit dieser Massnahme kann ein Teil der Verwerfungen aufgefangen werden, dass Gemeinden mit tiefem Steuerfuss durch Mittel aus der 1. Stufe des FAG ihren Steuerfuss zus�tzlich senken k�nnen. Auswirkungen:
Die Auswirkungen in Zahlen
Das Gesetz ist unausgeglichen
Gefordert ist: Ber�cksichtigung von Soziallasten in einem Sonderlastenausgleich Soziales und durch die Aufnahme des Sozialindex
im Schullastenausgleich Soziallasten stellen einen wesentlichen Kostenfaktor f�r die Gemeinden, heute und auch in Zukunft, dar.
Einzig im Sonderlastenausgleich Stadt St. Gallen werden die Soziallasten ausgewiesen und abgegolten. F�r alle anderen Gemeinden
werden sie nicht, obwohl sie oft auch wesentliche Kostenfaktoren ausmachen und die Ausgaben wesentlich beeinflussen. Bereits
heute werden �Soziale Risiken� zwischen den Gemeinden umhergeschoben, ohne Soziallastenausgleich wird dies zunehmen. Sozialhilfe ist Gemeindeaufgabe und soll deshalb im Ausgleich ebenfalls ber�cksichtigt werden. Gleiches gilt f�r den Schullastenausgleich. Der Sozialindex, wie er beim Pensenpool angewendet wird, soll auch im FAG angewendet
werden. Der Sozialindex ber�cksichtigt verst�rkte soziale Begebenheiten. Ebenfalls werden die Lasten von Regionalzentren nicht
ber�cksichtigt. Die SP unterst�tzt die Erg�nzung des Sonderlastenausgleichs Stadt durch die Zentren gem�ss Agglomerationsgesetz wie ihn die Stadt Wil eingebracht hat. Das Gesetz ist unsozial
Gefordert ist: Besserer Ausgleich f�r die Finanzschwachen. L�ngerfristigerer H�rtefallausgleich und Festlegung einer
Steuerfussobergrenze Mit dem FAG werden die Probleme des Toggenburgs und des Oberlands versch�rft. Der H�rtefalllausgleich
muss daher verl�ngert werden und es ist zwingend eine Obergrenze des Steuerfusses festzulegen. Die SP sieht die
Steuerfussobergrenze bei der Interventionsgrenze gem�ss Art. 45. (gem�ss Kommissionsantrag => 7% �ber der durchschnittlichen Steuerbelastung).
Ohne Obergrenze geht die Steuerfussschere massiv auseinander. Finanzschwache Landgemeinden werden unattraktiver, Fusionen
werden erzwungen, machen die Gemeinden aber nicht wirklich finanzkr�ftiger. Die Zwei-Klassengemeindelandschaft droht.
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Die SP Fraktion zu den Gesch�ften der Februarsession Die SP Fraktion hat an ihrer Sitzung in Flawil die Gesch�fte der Februarsession beraten.
Initiative �Steuergerechtigkeit f�r Familien!� Die SP Initiative �Steuergerechtigkeit f�r Familien!� verlangt einen Systemwechsel bei der Besteuerung von Familien mit Kindern. Der heutige Abzug vom
steuerbaren Einkommen bevorzugt wohlhabende Familien st�rker, als solche mit kleinen und mittleren Einkommen. Es ist aus Sicht der SP Fraktion nicht verwunderlich, dass die Mehrheit in Regierung und vorberatender
Kommission ausschliesslich f�r Reiche politisiert. Die Argumentation, dass die SP-Initiative gegen die Verfassung verst�sst ist ebenso haltlos, wie die Behauptung, dass sich das Volksbegehren mit dem neuen Steuergesetz
nicht mehr umsetzen lasse. Die SP Fraktion ist zuversichtlich, dass dieses Anliegen in der Bev�lkerung einen grossen R�ckhalt geniesst und sich an der Urne eine Mehrheit f�r die Initiative der SP
aussprechen wird. Finanzausgleichsgesetz ist noch verbesserungsw�rdig Die SP Fraktion hat sich eingehend mit dem Finanzausgleichsgesetz befasst. Grunds�tzlich bef�rwortet die SP Fraktion die
vorgeschlagene Richtung. Insbesondere freut sich die SP, dass endlich die Zentrumslasten der Stadt St.Gallen anerkannt und finanziell abgegolten werden. In verschiedenen Punkten gibt es jedoch klares
Verbesserungspotenzial. Sehr st�rend ist, dass das Gesetz keinen horizontalen Lastenausgleich kennt. Aus Sicht der SP Fraktion darf es nicht sein, dass finanzstarke Gemeinden ihren Steuerfuss ins Bodenlose senken
k�nnen, w�hrend strukturschwache Gemeinden immer st�rker belastet werden. Dieses Gesetz versch�rft den innerkantonalen Steuerwettbewerb. Aus Sicht der SP Fraktion muss diesem zwingend ein Riegel geschoben werden. Ein vertikaler Soziallastenausgleich fehlt im vorliegenden Gesetz. Die SP Fraktion beantragt die Einrichtung eines solchen Gef�sses. Dadurch werden auch Kosten im Sozialbereich anerkannt und abgegolten. Der
Sonderlastenausgleich Stadt soll aus Sicht der SP Fraktion auch f�r kleinere Zentren zur Anwendung kommen. Die SP unterst�tzt die Motion der vorberatenden Kommission, geht aber einen Schritt weiter und fordert schon
jetzt M�glichkeiten im Gesetz, dass in Zukunft Kleinzentren am Lastenausgleich partizipieren k�nnen. Die Anlehre muss weiterhin m�glich sein Der Entwurf f�r das Berufsbildungsgesetz ist aus
Sicht der SP Fraktion zu schlank geraten. Im Erziehungsdepartement macht sich die Unsitte breit, immer mehr Fakten auf dem Verordnungsweg zu regeln und somit der parlamentarischen Kontrolle zu entziehen.
Die SP Fraktion fordert, dass eine Anlehre auch weiterhin m�glich sein muss. Insbesondere f�r leistungsschwache Jugendliche kann es sehr schwer sein, ein Attest zu bestehen. Gerade diesen Jugendlichen muss die
M�glichkeit gegeben werden, in Form einer Anlehre einen Abschluss erlangen zu k�nnen.
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Finanzausgleich: Chance auf zeitgem�sses System nutzen! CVP-Fraktion bereitete Februar-Session in Flawil vor Die CVP-Fraktion bereitete sich in
Flawil auf die kommende Februar-Session vor. Im Zentrum der Beratungen stand der neue Finanzausgleich. Die CVP begr�sst die Vorlage und folgt den Antr�gen der vorberatenden Kommission. Die Initiative
�Steuergerechtigkeit f�r Familien� lehnt die CVP ab. Die Initiative br�chte nur eine ungerechte Umverteilung unter den Familien.
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Drei aktuelle Politgr�ssen besprechen sich: Regierungsrat
Peter Sch�nenberger, Nationalratskandidat Ernst Dobler und Fraktions-Chef Armin Eugster. |
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Mit dem neuen Finanzausgleich soll der Wechsel vom heutigen ausgaben-bezogenen
Ausgleichssystem hin zu einem modernen und zeitgem�ssen ressourcen-bezogenen System erfolgen. Die CVP-Fraktion ist wie Finanzdirektor Peter Sch�nenberger der festen
�berzeugung: Diese Chance muss auch der Kanton St.Gallen nutzen, wie es der Bund mit der NFA getan hat. Solidarit�t gegen Schere zwischen den Gemeinden
Die vorberatende Kommission hat gegen�ber der urspr�nglichen Vorlage nochmals verschiedene Elemente pr�zisiert, welche dazu beitragen, dass sich die Schere zwischen den
Gemeinden nicht allzu weit �ffnet. Dies ist aus Sicht der CVP-Fraktion zu begr�ssen. Die CVP konnte in der Phase der �berarbeitung seit der Vernehmlassung und in der
Kommissionsarbeit wesentliche Forderungen einfliessen lassen. Es erstaunt deshalb nicht, dass in der Fraktion auch in der Detailberatung Einigkeit resultierte: Die CVP folgt den Antr�gen der vorberatenden Kommission im
vollen Umfang. Ebenso unterst�tzt sie die Kommissionsmotion, die fordert, dass die Grunds�tze der regionalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich zwischen regionalen Zentren und Umkreis-Gemeinden aufzuarbeiten sei.
Steuer-Initiative der SP: Ungerechter Schnellschuss Keine Chance auf Zustimmung hatte in der CVP-Fraktion das Ansinnen der SP, den Kinderabzug vom Reineinkommen durch einen
fixen Abzug vom Netto-Steuerbetrag zu ersetzen. Eben erst per Anfang Jahr ist das revidierte Steuergesetz in Kraft getreten, das
gerade auch dank der konsequenten Haltung der CVP klare Verbesserungen f�r Familien bringt. Dessen Wirkungen mit einem
Schnellschuss bereits wieder zu gef�hrden, w�re sch�dlich f�r die Familien. �berdies, so die einhellige Meinung in der CVP-Fraktion,
w�re der explizite Ausschluss der Negativsteuern im geforderten Systemwechsel nicht nur inkonsequent, sondern auch ungerecht.
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Mehr Spielraum f�r Gemeinden
Die FDP-Fraktion bereitet sich in Kempraten auf die Februar-Session vor F�r die FDP-Fraktion ist das neue Finanzausgleichsgesetz eine
n�tige Reform. Es schaltet bisherige Fehlanreize aus und gibt den Gemeinden mehr Autonomie respektive Spielraum. Ablehnend steht die Fraktion der Initiative �Steuergerechtigkeit f�r Familien� gegen�ber.Kempraten, 10.
Februar 2007 | Im Mittelpunkt der FDP-Fraktionssitzung stand das neue Finanzausgleichsgesetz. Wichtig ist dabei, dass bestehende Fehlanreize eliminiert werden und die Ausgleichszahlungen nach objektiven, nicht
beeinflussbaren und transparenten Kriterien geregelt werden. In Zukunft soll es keinen maximalen Steuerfuss mehr geben. Da neu die Mittel aus dem Kanton nicht mehr an einen bestimmten Zweck gekn�pft sind, erh�ht sich
der Spielraum f�r die Gemeinden. Damit wird die Gemeindeautonomie massiv gest�rkt. Dies ist ein zentrales FDP-Anliegen. Ausbalanciertes System verschiedener Ausgleiche Das neue Finanzausgleichsgesetz sieht
zum einen vor, dass Gemeinden mit einem tiefen technischen Steuerfuss durch einen Ressourcenausgleich Mittel erhalten. Auf der anderen Seite gibt es verschiedene Sonderlastenausgleiche. So erhalten Gemeinden, die
aufgrund ihrer r�umlichen Lage (grosse Fl�che, schwierige Topografie) benachteiligt sind, einen Ausgleich. Da die Schulen ein enormer Kostenfaktor f�r die Gemeinden darstellen, gibt es daf�r einen besonderen Ausgleich.
Ferner gibt es einen Sonderlastenausgleich f�r die Stadt St.Gallen, da die Kantonshauptstadt ausserordentliche Zentrums- und Soziallasten zu tragen hat. Zus�tzlich gibt es einen vor�bergehenden H�rtelastenausgleich. Gemeinden nicht ausbluten lassen Die FDP-Fraktion ist gegen den Vorschlag der Regierung, lediglich Gemeinden ohne Eigenkapital den partiellen Sonderausgleich zuzugestehen. Dies w�rde bedeuten,
dass Gemeinden zuerst �ausgeblutet� werden, bevor sie den Sonderausgleich erhalten w�rden. Alle Gemeinden m�ssen �ber ein gewisses Mass an Mindestreserven verf�gen. Aus diesem Grund wird die FDP den Antrag stellen, dass
diese Gemeinden vorhandenes Eigenkapital im Umfang von 20% der einfachen Steuer nat�rlicher Personen behalten k�nnen. Im Weiteren unterst�tzt die FDP den Antrag der Kommission, den H�rtefallausgleich um f�n f Jahre auf 15 Jahre zu verl�ngern. Damit erhalten die finanzschwachen Gemeinden mehr Zeit, sich auf das neue Modell einzustellen. Nein zur Steuergerechtigkeits-Initiative Die SP-Initiative
�Steuergerechtigkeit f�r Familien� wird von der FDP-Fraktion abgelehnt. Die Initiative will den Kinderabzug vom Reineinkommen durch einen Kinderabzug vom Steuerbetrag ersetzen. Durch die im vergangenen September vom
Volk gutgeheissene und von der FDP im Rat gepr�gte Steuergesetzrevision besteht f�r die FDP-Fraktion kein Handlungsbedarf. Denn mit der Steuergesetzrevision wird der Kinderabzug erh�ht und die Abz�ge f�r die schulische
und berufliche Ausbildung von Kindern neu geschaffen. Zudem ist die FDP-Fraktion der Ansicht, dass die Auswirkungen des revidierten Steuergesetzes zuerst abgewartet werden m�ssen. Im Weiteren diskutierte die Fraktion
das Einf�hrungsgesetz zur Bundesgesetzgebung �ber die Berufsbildung, das von der FDP klar bef�rwortet wird. Ebenfalls unterst�tzt wird der Kantonsratsbeschluss �ber die Erneuerung des Hauses 24 des Kantonsspitals.
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Ja zur Reform des Finanzausgleichs SVP-Fraktion bereitete die Februarsession 2007 in T�bach vor 11.2.07 - Die SVP-Fraktion bef�rwortet die Reform des innerkantonalen Finanzausgleichs: sie sagt Ja zum neuen
Finanzausgleichsgesetz und unterst�tzt die Antr�ge, aber auch vorl�ufig die Motion der vorberatenden Kommission f�r einen regionalen Sonderlastenausgleich. Die systemwidrige SP-Steuerinitiative lehnt sie ab und ebenso
das kantonale Berufsbildungsgesetz, sollte der Kantonsrat ihren Antr�gen nicht folgen, auf die Finanzierung der allgemeinen Weiterbildung und der Freipassgesetzesbestimmungen zu verzichten.Die Reform des
innerkantonalen Finanzausgleichs und der Systemwechsel im neuen Finanzausgleichsgesetz, der eine Abkehr von den heutigen Fehlanreizen ausl�senden und in Abh�ngigkeit der Ausgabenpolitik der Gemeinden ausgerichteten
Beitragszahlungen vorsieht, begr�sst die SVP. Das geltende Finanzausgleichsystem bedingt nicht nur einen unverh�ltnism�ssigen Administrativ- und Kontrollaufwand, sondern beschneidet ebenso die Gemeindeautonomie stark.
Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Instrumente, die auf einem Ressourcenausgleich und verschiedenen Sonderlastenausgleichen basieren und die zweckgebundenen Finanzkraftzuschl�ge neu durch zweckfreie
Ausgleichsbeitr�ge ersetzen, erm�glicht einen wirkungsorientierteren Mitteleinsatz und st�rkt die finanzpolitische Eigenverantwortung und Autonomie der Gemeinden. Die Fraktion unterst�tzt aber auch die
Antr�ge der vorberatenden Kommission, die die Rahmenbedingungen f�r Gemeinden mit geringerem Ressourcenpotenzial und fiskalischer Wertsch�pfung oder sehr hohem Steuerfuss in der neuen Gesetzesvorlage verbessern.
H�rtef�lle, die durch den �bergang von heutigen zum neuen System entstehen k�nnen, sollen um die notwendigen Strukturen anpassen zu k�nnen, einen Ausgleich w�hrend 15 Jahren erhalten. Die Kommissionsmotion, die einen
Ausgleich der Lasten von Regional- und Kleinzentren zum Ziel hat, unterst�tzt die Fraktionsmehrheit vorl�ufig, wobei sich eine nicht unerhebliche Minderheit gegen die Notwendigkeit eines solchen Sonderlastenausgleichs
ausgesprochen hat. Systemwidrige und ungerechte SP-Steuerinitiative Die SP-Initiative mit dem tr�gerischen Titel �Steuergerechtigkeit f�r Familien� lehnt die SVP-Fraktion ab. Die Initiative verlangt eine
�nderung des Steuergesetzes, die den Kinderabzug neu vom Steuerbetrag anstelle vom Reineinkommen zulassen soll. Der Steuerabzug wird damit faktisch zu einem Kindergeld und einer Sozialmassnahme. Sie ist systemwidrig,
kollidiert mit dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsf�higkeit und benachteiligt zudem mittlere und h�here Einkommen, da sie mit dem geforderten Abzug gezielt nur Familien mit tiefem Einkommen
entlastet. Allgemeine Weiterbildung ist keine Kantonsaufgabe Die Finanzierung der �allgemeinen Weiterbildung� und verschiedenen Weiterbildungsangebote ist aus Sicht der SVP nicht Staats- und
Kantonsaufgabe, sondern Verbands- oder Privatangelegenheit. Die Fraktion stellt in der Februarsession darum zum kantonalen Einf�hrungsgesetz zur Bundesgesetzgebung �ber die Berufsbildung Antr�ge, auf verschiedene zu
offen formulierte Freipass-Gesetzesbestimmungen zu verzichten und wird das Gesetz ablehnen, sollte die Ratsmehrheit ihr nicht folgen. |
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